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Expertenkommentar des Bundesfachverbands der IT-Sachverständigen und -Gutachter (BISG e.V.) zum Thema “Safe Harbor und Privacy Shield”

Holger Ridinger_Datenschutzbeauftragter und Sachverständiger beim BISG

“Der Zeitpunkt – ein Tag nach Auslaufen der Übergangsfrist für ‘Safe Harbor’ – sowie die nur mündliche Vorstellung eines groben Rahmens lassen den Verdacht aufkommen, dass am Nachfolger mit heißer Nadel gestrickt wird”, meint Holger Ridinger, Datenschutzbeauftragter und Sachverständiger des Bundesfachverbands der IT-Sachverständigen und -Gutachter (BISG e.V.). “Um die europäischen Unternehmen nicht vor größere Probleme zu stellen, ist die EU auf eine Einigung angewiesen – mehr jedenfalls als die USA. Dies und die Tatsache, dass sich das Sicherheits- und Überwachungsbedürfnis der USA seit ‘Safe Harbor’ (Einführung im Jahr 2000) weiter verstärkt hat, lässt die Verhandlungsposition der Europäer noch schwächer als damals erscheinen. Die mangelhafte Einbeziehung europäischer Datenschützer in die Verhandlungen zeigt, dass wie bereits bei ‘Safe Harbor’ wirtschaftliche Interessen bei den Bemühungen um einen bequemen und rechtssicheren Weg für den Datenaustausch im Vordergrund stehen.”

“Die USA möchten möglichst unverbindlich bleiben, und wer glaubt ernsthaft, dass sich die US-amerikanischen Geheimdienste von dem geplanten Ombudsmann zur Wahrung der Rechte von EU-Bürgern beeindrucken lassen? Für europäische Unternehmen heißt das Folgendes: Geht es nur um die formale Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen, dann mag ‘Privacy Shield’ eine praktikable Lösung sein – zumindest solange es nicht dasselbe Schicksal wie seinen Vorgänger ‘Safe Harbor’ ereilt”, so Ridinger weiter. “Geht es aber um tatsächlichen Datenschutz, dann wohl eher nicht. Hier gilt es abzuwägen und die Sensibilität der Daten zu berücksichtigen. Anzuraten ist im Falle der beabsichtigten Nutzung einer US-gestützten Cloud-Lösung auf jeden Fall die Durchführung einer Vorabkontrolle durch unabhängige Experten beziehungsweise Gutachter. Ansonsten bleibt noch das Ausweichen auf europäische Alternativen zu den Angeboten US-amerikanischer Unternehmen. Dass die USA für Europa ihre Sicherheitsinteressen dem Datenschutz unterordnen, ist jedenfalls nicht zu erwarten.”