Interview

Interview mit Gemalto zum Thema „Umgang mit Software-Lizenzbedingungen in Unternehmen“

Wir haben ein Interview mit Ansgar Dodt, VP Software Monetization Global Sales bei Gemalto, zum Thema „Umgang mit Software-Lizenzbedingungen in Unternehmen“ geführt.

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Sysbus: „Die Lizenzbedingungen, die für den Einsatz von Software gelten, werden in der Regel vor der Installation eingeblendet. Privatanwender und Home-User klicken normalerweise auf ‚OK‘, ohne diese üblicherweise sehr langen und mit juristischen Formulierungen gespickten Texte zu lesen. Wie sieht es aber im Unternehmensumfeld aus? Existiert bei Ihnen oder Ihren Kunden eine Policy, die vorschreibt, wie beim Umgang mit den Software-Lizenzbedingungen zu verfahren ist? Muss die Rechtsabteilung einen Blick auf die Lizenzen werfen, bevor die IT-Mitarbeiter mit der Installation fortfahren können, oder haben die Administratoren das Recht, Lizenzbedingungen im Namen des Unternehmens anzunehmen? Existiert vielleicht sogar überhaupt keine Regelung?“

Dodt: „Ein technischer Lizensierungsmechanismus stellt sicher, dass Lizenzen nicht über das vertragliche vereinbarte Maß genutzt werden können. Damit ist der Anwender schon einmal gegen eine wissentliche oder unwissentliche Nutzung über den Kaufvertrag hinaus abgesichert. Es kann aber noch weitere rechtliche Lizenzbedingungen geben, die nicht durch eine technische Lösung abgedeckt werden (können). In diesem Fall sollte der Endnutzer die Lizenzbedingungen kennen oder die Administratoren sicherstellen, dass ein Missbrauch ausgeschlossen ist.“

Sysbus: „Manche Unternehmen gewähren sich selbst sehr umfassende Rechte, wenn es darum geht, die Einhaltung von Lizenzbedingungen zu überprüfen. So möchten sie in manchen Fällen die Räumlichkeiten ihrer Kundenunternehmen aufsuchen und die dort vorhandenen Rechner auf bestimmte installierte Programme untersuchen. Bei solchen Forderungen stellt sich sofort die Frage nach der Sicherheit. Muss man die genannten Regelungen als Gefährdung der Geschäftsabläufe ansehen, oder spielen sie in der Praxis eher eine untergeordnete Rolle? Sind Untersuchungen vor Ort beim Kunden ohne dessen Einverständnis überhaupt legal?“

Dodt: „Das Recht zum Audit sollte mit dem Kunden über den Kaufvertrag oder die in der Software zu bestätigenden Lizenzvereinbarungen explizit geregelt werden.“

Sysbus: „Welche weiteren Punkte sind Ihrer Meinung nach beim Umgang mit Software-Lizenzbedingungen in Unternehmen von Bedeutung?“

Dodt: „Kunden eines Softwareherstellers sollten von diesem die technischen Möglichkeiten mitgeliefert bekommen, um zu verstehen, wie viele Lizenzen im Unternehmen derzeit eingesetzt werden. Diese Werkzeuge ersetzen sowohl das interne als auch das externe Audit. Somit laufen Unternehmen nicht die Gefahr, unwissentlich Lizenzen über den vereinbarten Umfang hinaus zu nutzen. Und wenn es doch zum Audit kommt, sollten keine Überraschungen auftreten.“