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Wettbewerbsvorteil Datenschutz

Was bedeutet das nun konkret für europäische Unternehmen?

Mit dem Kippen des Safe-Harbor-Abkommens hat die Europäische Gemeinschaft Fakten geschaffen, die Unternehmen nicht mehr von der Hand weisen können. Die Positionen rund um die EU-Datenschutzgrundverordnung und Safe Harbor machen deutlich, wo die Datenschutz-Reise hingeht: Der Verbraucher und seine persönlichen Daten stehen unter dem Schutz gesetzlicher Regelungen. Und Unternehmen, die in Europa Geschäfte machen, müssen sich strikt daran halten. Das weist vor allem Chief Marketing Officers und IT-Entscheider eine ganz neue Rolle zu: Sie müssen einen ganz intensiven Blick auf den Datenschutz werfen und nun auch rechtliche Konsequenzen bei ihren Marketingstrategien beziehungsweise IT-Investitionen bedenken.

  • Unternehmen, die bisher Nutzerdaten aus der EU in die USA übermittelt haben, sollten nun auf Alternativen ausweichen. Alternativen sind in dem Fall Datacenter- und Cloud-Anbieter und Anbieter von Website-Services oder Apps, die sich konkret um Datenschutzsicherheit für ihre Kunden gekümmert haben – zum Beispiel in Form von Zertifizierungen, Regelungen mit Drittanbietern oder Datacenter auf europäischem Boden. CRM-Anbieter können bei Marketing- und Datenschutzverantwortlichen viel bewegen. Beispielsweise lassen sich Kundenprofile zentralisieren und Anwendungen bei der Datenverarbeitung integrieren. Das macht sie weniger angreifbar. Nach diesen Maßgaben haben wir beispielsweise unser Secure Customer Engagement Hub ProCampaign aufgebaut.
  • Unternehmen, die nicht hundertprozentig wissen, wo ihre Kundendaten gehostet werden, sollten sich umgehend schlau machen. Dabei reicht es nicht, das Kleingedruckte in den AGBs des Cloud-Anbieters zu lesen. Es gilt direkt zu klären, wo die unternehmenseigenen Kundendaten gehostet werden und zu welchen Datenschutz- und Sicherheitsbestimmungen. Denn Datenschutz ist auch immer verbunden mit der genutzten Sicherheitstechnologie.
    Unternehmen, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, sind nun in der Pflicht, sicherzustellen, dass es keine unerlaubten Zugriffe auf ihre Daten beziehungsweise technischen Einrichtungen gibt. Das bedeutet, sie müssen sowohl technische als auch organisatorische Vorkehrungen für ihre Services treffen. Ein anerkanntes Verschlüsselungsverfahren (§ 13 Absatz 7 Telemediengesetz n.F.) ist wichtig, um alle personenbezogene Daten vor äußeren Angriffen zu schützen. Zudem sollten auch kleine Unternehmen unbedingt einen Datenschutzbeauftragten benennen und mit den nötigen Rechten ausstatten.
  • Unternehmen, die einen sicheren CRM-Anbieter oder Datacenter-Betreiber suchen, sollten mit offenen Karten in die Verhandlungen gehen. Eine Vorabrecherche zeigt ihnen, welche Anbieter datenschutzkonform arbeiten: Gibt es Zertifizierungen, wo werden die Daten gehostet, etc.? Wichtig ist, sich bis ins kleinste Detail erklären zu lassen, wo die Daten ihrer Kunden lagern werden und welches Verschlüsselungsverfahren angewendet wird. Konkrete Fragen nach Zertifizierungen lassen gewisse Vertragspartner bereits durchs Raster fallen. Bei der Auswahl des Anbieters können sich Kunden grundsätzlich an der Zertifizierung nach ISO 27001 orientieren.

Der Datenschutz in Europa hat neue Impulse bekommen. Die Auseinandersetzung mit allen Prozessen, die personenbezogene Daten berühren, ist somit eine Versicherung für jedes Unternehmen. Mein Appell an alle Unternehmen und Marketiers, die mit (sensiblen) Kundendaten arbeiten: Denken Sie um in Sachen Datenschutz – er ist nicht Ihr Feind, sondern Ihr Freund. Denn Datenschutz ist Markenschutz. Investitionen in sichere Daten zahlt sich aus, weil Kunden und Partner die Bemühungen zu schätzen wissen.