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Expertenkommentar von ScaleUp Technologies zum Thema “Safe Harbor und Privacy Shield”

Gihan Behrmann_profilfoto

“Leider muss die Wirksamkeit der neuen Schutzmaßnahmen bezweifelt werden”, meint Gihan Behrmann, CEO bei der ScaleUp Technologies GmbH & Co. KG. “Es ist natürlich wünschenswert, schnell zu einer Einigung über den Datenaustausch zwischen den Wirtschaftsräumen zu kommen. Allerdings sollte dabei der Schutz von Kundendaten im Mittelpunkt stehen. Das neu verhandelte ‘EU-US Privacy Shield’ hält einer Prüfung dieses Anspruches nicht stand – denn die enthaltenen neuen Schutzmaßnahmen beruhen weiterhin weitgehend auf einer Selbstverpflichtung der Unternehmen.”

“Bis alle Neuregelungen feststehen und die beiden neuen Schutz-Instanzen (Überwachung durch US-Handelsministerium und Beschwerdemöglichkeit für Europäer über neuen Ombudsmann) greifen, werden Monate vergehen”, so Behrmann weiter. “Durch weitere Klagen vor dem EuGH sind auch deutlich längere Zeiträume denkbar. Das Abkommen stellt zunächst nur einen Rahmenvertrag dar, der noch keinen rechtlich verbindlichen Schutz bietet. Aus unserer Sicht bleiben viele Fragen offen: Wie sollen die Sanktions-Stufen bei Missbrauch aussehen? Welche rechtlichen Möglichkeiten erhält der Ombudsmann, um Missbrauch aufzudecken? Welche Rolle werden europäische Unternehmen in einem Datenschutz-Streit übernehmen?

Das ‘EU-US-Privacy Shield’ ist ein bürokratischer Schnellschuss, der im Wesentlichen nur das vom EuGH gekippte ‘Safe Harbor’-Abkommen unter neuem Namen wiederzubeleben versucht. Für europäische Unternehmen und Nutzer bleibt die Unsicherheit bestehen, ob eine Datenspeicherung bei US-Anbietern dauerhaft rechtskonform erfolgen kann und wie mit ihren Daten außerhalb der EU verfahren wird.

Hier gilt es aktuell, auch ganz genau hinzusehen. Viele US-Anbieter versuchen momentan, ihre europäischen Kunden mit dem Hinweis auf Rechenzentrumsstandorte in Deutschland zu beruhigen. Das ist Augenwischerei. Im Zweifelsfall müssen sie auch die in ihren deutschen Rechenzentren gespeicherten Daten herausgeben. Denn als Unternehmen mit Firmensitz in den USA sind diese Anbieter weltweit den Weisungen ihrer US-Behörden unterworfen. Vor diesem Hintergrund kann man europäischen Unternehmen derzeit nur dringend dazu raten, ihre Daten bei Anbietern zu speichern, deren Unternehmenshauptsitz und Rechenzentren in der EU beheimatet sind.”