Security

Frage der Woche zum Thema “Neuer Gesetzesentwurf zur Störerhaftung”

FDW

In der diese Woche vorgestellten Version des Gesetzesentwurfs zur Störerhaftung wurde der Unterschied zwischen geschäftsmäßigen und privaten WLAN-Anbietern gestrichen. Das bedeutet, dass alle WLAN-Betreiber jetzt gleich behandelt werden und auch private Anbieter ihre Mitnutzer nicht mehr namentlich kennen müssen. Der Entwurf sieht aber immer noch vor, dass die WLAN-Betreiber “angemessene Sicherungsmaßnahmen” durchführen, damit sie nicht auf Unterlassung oder Beseitigung in Anspruch genommen werden können. Nach Meinung der Freifunker ist der Entwurf deshalb kein wirklicher Fortschritt. Was denken Sie: Ist der neue Entwurf praktikabel, oder sind die Hürden, öffentliche WLANs in Deutschland anzubieten, auch mit diesem Gesetz noch zu hoch? Zu dieser Frage äußern sich bintec elmeg, die AEO GmbH, sysob, TP-Link, Bitdefender, Unitymedia und Lancom Systems.

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Hans-Dieter Wahl, Business Line Manager bei der bintec elmeg GmbH, meint: “Zunächst begrüßen wir den Gesetzesentwurf, der zum Ziel hat, HotSpot Bertreiber von der Störerhaftung freizustellen. Darüber hinaus sehen wir uns mit unserem Lösungsansatz der bintec HotSpot Solution voll bestätigt. Bereits jetzt unterstützt unsere Lösung die Forderungen des Gesetzesentwurfs. Dennoch bleibt abzuwarten, wann und mit welchen Änderungen das Gesetz in Kraft tritt. Unterm Strich kann sich die jetzige unklare rechtliche Situation für Betreiber nur verbessern.”

Sebastian Biehr_Geschäftsführer AEO GmbH

“Am Beispiel eines Restaurants wird deutlich: Für den Betreiber ist der Verwaltungsaufwand bezüglich einer Namenszuweisung der Gäste und der Beachtung der Nutzungsbedingungen so gewaltig, dass er keinen Mehrwert im eigenen Kunden-WLAN sieht”, so Sebastian Biehr, Geschäftsführer der AEO GmbH. “Sobald er allerdings das WLAN als Marketinginstrument nutzt und die Anmeldung für den Gast vereinfacht werden kann, sind diese Hürden schnell überwunden.”

aureltakacs

“Der neue Entwurf schafft nur wenig Rechtssicherheit, denn es fehlt nach wie vor eine konkrete Regelung, wie die ‘geeigneten Maßnahmen’ zur Verhinderung von Rechtsfolgen aussehen sollen”, erklärt Aurel Takacs, Business Development Manager bei sysob. “Selbstregistrierung ist zwar erwähnt, aber nicht erklärt: Wer haftet zum Beispiel für falsch eingetragene Nutzerdaten? Auch der Idee offen zugänglicher Freifunk-Hotspots kommt dieser Vorschlag leider keinen Schritt näher.”

Patrick Seuser

“Der neue Gesetzentwurf ist ein Fortschritt, aber noch nicht zeitgemäß”, findet Patrick Seuser, Account Manager B2B bei TP-Link. “Während der Betrieb freier WLANs in anderen Ländern wie Österreich funktioniert, versucht man in Deutschland alles zu reglementieren und zu kontrollieren. Es stellt sich die Frage: Geht es um die Sicherheit der WLAN-Nutzer und die Prävention von Daten-Missbrauch oder um den Schutz einer Industrie, die von Lizenzen und Gebühren lebt?”

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Freies WLAN ist mittlerweile fast selbstverständlich geworden – unabhängig davon ob man in einem Hotel, am Flughafen oder in einem Cafe sitzt”, fügt Bogdan Botezatu, Senior E-Threat Analyst bei Bitdefender, hinzu. “Es ist normal, immer online zu sein. Laut dem letzten Gesetzesentwurf zur Störerhaftung, sollen Nutzer ihre Identität durch einen Registrierungsprozess offenlegen,  um das WLAN nutzen zu können. Da online Identitäten aber nicht zu 100 Prozent überprüft werden können, gibt es keinerlei Garantie, dass der Benutzer seine ‘echten’ Daten bei der Anmeldung angegeben hat. Grundsätzlich könnte also jeder einen falschen Alias mit einer austauschbaren E-mail Adresse angeben und das Netzwerk so ausnutzen. Dieses Verfahren hindert meiner Meinung nach also lediglich öffentliche Einrichtungen und Unternehmen daran, Ihren Kunden einen Starte of The Art Service zu bieten und ihnen einen einfachen und sichern Zugang zum Netz zu ermöglichen.”

Heribert Clemens Senior Vice President B2B bei Unitymedia

“Der Entwurf schafft Rechtssicherheit und senkt das Risiko für Anbieter von öffentlichen WLANs”, denkt Heribert Clemens, Senior Vice President B2B bei Unitymedia. “Unitymedia übererfüllt mit seinen Wifi-Produkten sämtliche Anforderungen des Gesetzgebers schon heute – unter anderem durch die Möglichkeit zur Verschlüsselung nach Industriestandard. Daher können wir zum Beispiel Businesskunden, die über unsere ‘PowerSpots’ öffentliches WLAN anbieten, von der Störerhaftung freistellen.”

LANCOM Systems - Foto: Martin Rottenkolber

“Kritiker sagen, dass die neuen Vorgaben nicht praktikabel seien”, schließt Ralf Koenzen, Gründungsgesellschafter von LANCOM Systems, das Thema ab. “Tatsächlich sind die Hürden jedoch sehr gering: Mit einem professionellen WLAN-Router von LANCOM mit einer aufgespielten Hotspot-Option kann jeder die im Gesetzentwurf vorgesehenen Vorgaben problemlos erfüllen – und das auch ohne IT-Abteilung. Dass es gewisse Vorgaben gibt, war zu erwarten und stellt in meinen Augen kein Problem dar.”