Glosse

Ein Sieg der Netzpolitiker

Autor/Redakteur: Ralf Koenzen, Gründungsgesellschafter von LANCOM Systems/gg

LANCOM Systems - Foto: Martin Rottenkolber

Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf zur Neuregelung der WLAN-Störerhaftung illustriert in beeindruckender Weise, dass der Gesetzgeber die vielfältigen Kritikpunkte aus der Netzgemeinde gehört und ernst genommen hat. Im Gegensatz zum ersten Entwurf unterscheidet die überarbeitete Fassung nicht mehr zwischen geschäftsmäßigen und privaten Betreibern offener WLANs.

Damit konnten die Verfechter einer modernen Netzpolitik eine zentrale Forderung durchsetzen: die der Gleichbehandlung aller WLAN-Betreiber. Gemäß dem neuen Gesetzestext müssen Privatleute im Falle eines Rechtsverstoßes nun nicht mehr angeben können, wer ihren Internet-Zugang benutzt hat. Dies dürfte vor allem die Freifunker freuen, die ihre Initiative angesichts dieser Vorgabe schon vor dem Aus sahen.

Beibehalten wurde jedoch die Verpflichtung der WLAN-Betreiber, ihre Netze angemessen gegen unbefugte Nutzung zu sichern und ihre User zu verpflichten, dass sie keine Rechtsverletzungen begehen. Die Vorgaben hierfür sind jedoch so gestaltet, dass sie jeder, der seinen Internet- Zugang teilen möchte, erfüllen kann. Vom Café um die Ecke bis zum Community-Netzwerk.

Der nun vorgelegte Entwurf erfüllt die Versprechungen der “Digitalen Agenda” vollumfänglich. Er ist ein klarer Sieg der Netzpolitiker und hat das Potential, die Hotspot-Landschaft in Deutschland nachhaltig zu verändern und die Digitalisierung unseres Landes deutlich voranzutreiben.

Der Gesetztesentwurf ist auf der Webseite der Europäischen Kommission abrufbar: http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/tris/en/index.cfm/search/?trisaction=search.detail&year=2015&num=305&mLang=DE