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Interview mit DeskCenter Solutions zum Thema „Umgang mit Software-Lizenzbedingungen in Unternehmen“

Wir haben ein Interview mit Christoph A. Harvey, Vorstandssprecher bei DeskCenter Solutions zum Thema „Umgang mit Software-Lizenzbedingungen in Unternehmen“ geführt.

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Sysbus: „Die Lizenzbedingungen, die für den Einsatz von Software gelten, werden in der Regel vor der Installation eingeblendet. Privatanwender und Home-User klicken normalerweise auf ‚OK‘, ohne diese üblicherweise sehr langen und mit juristischen Formulierungen gespickten Texte zu lesen. Wie sieht es aber im Unternehmensumfeld aus? Existiert bei Ihnen oder Ihren Kunden eine Policy, die vorschreibt, wie beim Umgang mit den Software-Lizenzbedingungen zu verfahren ist? Muss die Rechtsabteilung einen Blick auf die Lizenzen werfen, bevor die IT-Mitarbeiter mit der Installation fortfahren können, oder haben die Administratoren das Recht, Lizenzbedingungen im Namen des Unternehmens anzunehmen? Existiert vielleicht sogar überhaupt keine Regelung?“

Harvey: „In der Regel verfügen unsere Kunden für die Anschaffung von Software über einen definierten Prozess. Dieser legt die Befugnisse für Kauf und Installation klar fest. Bestellen Anwender Software direkt, unterliegen auch diese Käufe internen Genehmigungs- und Beschaffungsprozessen. Immer häufiger automatisieren interne Self-Service-Portale dies und schaffen so zusätzliche Lizenzsicherheit. Sollte es dennoch zur Installation nicht genehmigter Software kommen, kann eine Inventarisierungslösung diese automatisiert ermittelt und sogar direkt deinstallieren.“

Sysbus: „Manche Unternehmen gewähren sich selbst sehr umfassende Rechte, wenn es darum geht, die Einhaltung von Lizenzbedingungen zu überprüfen. So möchten sie in manchen Fällen die Räumlichkeiten ihrer Kundenunternehmen aufsuchen und die dort vorhandenen Rechner auf bestimmte installierte Programme untersuchen. Bei solchen Forderungen stellt sich sofort die Frage nach der Sicherheit. Muss man die genannten Regelungen als Gefährdung der Geschäftsabläufe ansehen, oder spielen sie in der Praxis eher eine untergeordnete Rolle? Sind Untersuchungen vor Ort beim Kunden ohne dessen Einverständnis überhaupt legal?“

Harvey: „In ihren Lizenzbedingungen räumen sich Hersteller das Recht zur Auditierung ein. Ein Audit erfolgt jedoch nicht durch den Hersteller selbst, sondern durch unabhängige Dritte, in der Regel sind das Wirtschaftsprüfer. Damit sollen Datenschutz und Sicherheit beim Endkunden gewährleistet bleiben.“

Sysbus: „Hat ein Administrator oder ein Mitarbeiter bei der Installation einer Software die Lizenzbedingungen akzeptiert, so gelten sie in der Regel für alle, die mit dem jeweiligen Programm arbeiten. Wie lässt sich in der Praxis sicher stellen, dass die betroffenen Mitarbeiter Kenntnis über die für sie relevanten Fakten erhalten und wie wird garantiert, dass die Unternehmenspolicies zum Umgang mit Lizenzbestimmungen – sofern vorhanden – auch eingehalten werden?“

Harvey: „Für die Unternehmenssoftware auf einem Geschäfts-PC ist ganz klar die IT-Abteilung zuständig. Ob ein Mitarbeiter selbst Anwendungen installieren darf sowie die Haftung dafür sind häufig über eine Betriebsvereinbarung geregelt. Mit Lösungen für das Software Asset Management (SAM) können Unternehmen jederzeit die Einhaltung dieser Richtlinien kontrollieren. Denn sie erkennen die genutzte Software und gleichen sie mit dem Lizenzbestand ab.“

Sysbus: „Welche weiteren Punkte sind Ihrer Meinung nach beim Umgang mit Software-Lizenzbedingungen in Unternehmen von Bedeutung?“

Harvey: „Lizenzmanagement sollte eng mit Softwarebereitstellung verzahnt sein. Bei einer integrierten Lösung werden in den Software-Paketen und Verteilern Lizenzprüfungen gleich bei der Installation festgelegt. Über die Prüfung der Nutzung von Software, dem Application Metering, kann ein Unternehmen zusätzlich signifikante Einsparpotenziale realisieren und Lizenzen für ungenutzte Software umverteilen oder kündigen.“