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Expertenkommentar von secion zum Thema “Safe Harbor und Privacy Shield”

ES secion

“Nachdem nun die endgültige Fassung des US-EU Privacy Shield am 29. Februar 2016 veröffentlicht wurde, offenbart sich bei deren genauerer Sichtung eine offensichtlich stark ausgeprägte Verhandlungsschwäche auf Seiten der EU”, meint Erik Stengert, Key Account Manager bei der secion GmbH. “Ein markantes Zeichen hierfür ist beispielsweise die vereinbarte Ombudsstelle für Beschwerden der Europäer, welche gemäß Privacy Shield keine übergeordnete beziehungsweise unabhängige Instanz sein wird, sondern ein Teil des US State Department und bei Verstößen über keinerlei Sanktionsmöglichkeiten verfügt. Oder auch, dass US-geheimdienstliche Zugriffe auf EU-Daten durch den US-Geheimdienstkoordinator ‘kontrolliert’ werden sollen.”

“Sollte das Abkommen in dieser Form die EU-Kommission passieren, ist davon auszugehen, dass es den dann zu erwartenden neuen Klagen vor dem EuGH nicht standhalten wird”, fährt Stengert fort. “Sowohl für europäische als auch für US-Unternehmen resultiert hieraus eine Gefahr bleibender beziehungsweise erneuter Rechtsunsicherheit bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA. Um dieser Gefahr nachhaltig zu begegnen, müssten europäische Unternehmen entweder vollständig auf diese Übertragung verzichten, eigene EU-konforme bilaterale Datenschutzvereinbarungen schließen oder die Daten verschlüsseln, so dass ein Zugriff auf diese durch Dritte wirksam verhindert wird.

Alle drei Handlungsoptionen sind prinzipiell umsetzbar, erfordern allerdings einen erheblichen Aufwand auf technischer oder organisatorischer Ebene – und dies nicht nur bei transnational agierenden Organisationen.  Aus diesem Grund dürften viele Unternehmen in Europa aus Kostengründen eher den Weg des scheinbar geringsten Übels wählen und bei unveränderter Arbeitsweise fortgesetzte Rechtsunsicherheit in Kauf nehmen. Verlierer wären dann alle EU-Bürger, deren persönliche Daten weder jetzt, noch in der Zukunft vor den fast beliebigen Zugriffsbefugnissen (inklusive aller Missbrauchsmöglichkeiten) von US-Geheimdiensten geschützt würden.”