BSI zertifiziert Wire Bund für VS-NfD-Kommunikation in Behörden
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat dem Messenger „Wire Bund“ die Zulassung zur Verarbeitung und Übertragung von Informationen mit der Einstufung „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ (VS-NfD) erteilt. Damit kann die Lösung künftig in deutschen Behörden für die sichere interne Kommunikation eingesetzt werden. Die Entscheidung markiert einen wichtigen Schritt im Ausbau souveräner digitaler Kommunikationsinfrastrukturen in der öffentlichen Verwaltung.

Die Zulassung bedeutet, dass der Dienst die hohen Sicherheitsanforderungen des BSI in den Bereichen Verschlüsselung, Authentifizierung und Systemarchitektur erfüllt. VS-NfD ist die niedrigste Stufe klassifizierter Informationen, dennoch gelten auch hier strenge Schutzvorgaben, da bereits eine unbefugte Weitergabe sicherheitsrelevante Auswirkungen haben kann. Der Messenger wird innerhalb der behördeneigenen IT-Infrastruktur betrieben und fungiert dort als geschützter Kommunikationslayer.
Technologisch basiert die Lösung auf einem Sicherheitsdesign, das speziell auf die Anforderungen der Bundesverwaltung ausgerichtet wurde. Im Zuge der Zertifizierung wurden zudem sicherheitstechnische Weiterentwicklungen in die zugrunde liegende Plattform integriert, von denen auch andere Varianten der Software profitieren sollen.
„Wire Bund“ wird vom Unternehmen Wire entwickelt. Geschäftsführer Benjamin Schilz betont, dass digitale Souveränität nur durch das Zusammenspiel sicherer Software, kontrollierter Infrastruktur und klar definierter Betriebsprozesse erreicht werden könne. Die VS-NfD-Zulassung sei ein wichtiger Schritt in diese Richtung.
Auch aus Sicht des BSI ist die Entwicklung Teil eines langfristigen strategischen Ansatzes. Günther Welsch hebt hervor, dass Deutschland auf Anbieter angewiesen sei, die die hohen Anforderungen an Sicherheit und Verschlüsselung zuverlässig erfüllen. Ziel sei es, die digitale Handlungsfähigkeit der Bundesverwaltung nachhaltig zu stärken.
Die Zulassung ist zunächst bis Ende 2028 befristet. Hintergrund sind unter anderem fehlende Post-Quanten-Kryptografie-Verfahren, die künftig Schutz vor Angriffen durch Quantencomputer bieten sollen. Das BSI überprüft zugelassene Lösungen regelmäßig und kann Anpassungen an neue technologische Entwicklungen oder Sicherheitsanforderungen vornehmen.
Damit wird deutlich, dass Zulassungen im Bereich der behördlichen Kommunikation kein statischer Zustand sind, sondern Teil eines kontinuierlichen Prüf- und Weiterentwicklungsprozesses im Sinne der IT-Sicherheit des Bundes.
