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LANCOM zur neuen Backdoor-Freiheits-Klausel für die Hardware-Beschaffung in der Öffentlichen Hand

LANCOM Systems - Foto: Martin Rottenkolber

“Der IT-Planungsrat, das zentrale Steuerungsgremium für die IT von Bund und Ländern, hat neue Ergänzende Vertragsbedingungen (EVB-IT) für die Beschaffung von Hardware beschlossen”, erklärt LANCOM Geschäftsführer Ralf Koenzen. “Wesentliches Kernelement der neuen EVB-IT ist eine verpflichtende Backdoor-Freiheits-Klausel in den AGB, auch ‘technische No-Spy-Klausel’ genannt. Damit dürfen ab sofort nur noch Hardware-Produkte beschafft werden, für die vom IT-Dienstleister beziehungsweise dem Hardware-Hersteller eine entsprechende Gewährleistung übernommen wird. Die EVB-IT sind verpflichtend für Bundesbehörden, werden jedoch auch von Ländern und Kommunen eingesetzt.”

“Backdoors stellen eine reale Gefahr für die Integrität, Vertraulichkeit und Authentizität von Daten dar”, fährt Koenzen fort. Eine vertrauenswürdige Kommunikation und ein effektiver Schutz vor Abhören, Manipulation und Sabotage kann nur gewährleistet werden, wenn die verwendeten IT-Lösungen frei von geheimen Zugangsmöglichkeiten für Dritte sind. Der NSA-Skandal hat jedoch gezeigt, dass dies heute keine Selbstverständlichkeit ist. Nicht nur Unternehmen, sondern insbesondere auch staatliche Netze sind konkret durch Backdoors gefährdet. Wir als LANCOM Systems GmbH begrüßen daher ausdrücklich die Entscheidung des IT-Planungsrates, Produkte, deren Backdoor-Freiheit nicht gewährleistet werden kann, von der öffentlichen Beschaffung auszuschließen. Dies entspricht in vollem Umfang unserem Selbstverständnis als Hersteller vertrauenswürdiger Netzwerkinfrastrukturprodukte.

Mit den neuen EVB-IT müssen IT-Dienstleister erstmals gewährleisten, dass die von ihnen zu liefernde Hardware ‘[.] frei von Funktionen ist, die die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der Hardware, anderer Hard- und/oder Software oder von Daten gefährden und dadurch den Vertraulichkeits- oder Sicherheitsinteressen des Auftraggebers zuwiderlaufen [.]’. Damit sind die neuen Klauseln ein wesentlicher Meilenstein für mehr Digitale Souveränität unseres Landes.

Wir als LANCOM Systems haben uns bereits vor vielen Jahren öffentlich selbst verpflichtet, unsere Produkte frei von jeglichen versteckten Zugangsmöglichkeiten zu halten. Eine entsprechende schriftliche Erklärung steht auf unserer Website zur Verfügung.”