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Schutz vor defekten Akkus in Mobilgeräten

Viele Anwenderinnen und Anwender finden die Möglichkeit beunruhigend, dass die Akkus in ihren Mobilgeräten, wie beispielsweise Smartphones, Tablets oder auch Notebooks, explodieren könnten. Das gilt sowohl beim Einsatz der Geräte im Home Office, als auch im Büro. Wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre aber Geräte zu Hause nutzen und selber transportieren, stellt sich für Unternehmen die Frage nach Haftung und Versicherung besonders stark. Hier kommt die “AfB Akku-Box” ins Spiel.

Bild: AfB Group

Herausforderung für Arbeits- und Datensicherheit

Neben der Sicherheit von Mensch und Material spielt auch die Datensicherheit eine große Rolle: Denn oft kann man die Datenträger mit sensiblen Unternehmensdaten nicht aus IT-Geräten mit sicherheitskritisch defekten Akkus entfernen und steht vor der Frage: Wie stellt man sowohl den sicheren Transport der Geräte als auch Datensicherheit bei der Entsorgung sicher?

Gefragt ist eine sowohl gefahrgut- als auch datenschutzkonforme Lösung, die vor brennenden und explodierenden Akkus schützt sowie Lagerung und Transport absolut datensicher ermöglicht. AfB social & green IT bietet neben den klassischen Dienstleistungen rund um IT-Remarketing nun auch eine spezielle Akku-Box für ADR-konforme Lagerung & Transport von Geräten mit strukturell veränderten Akkus. Dank des behördlich zertifizierten Sicherheitskonzepts absorbiert die AfB Akku-Box giftige Rauchgase und schützt bei einer Akku-Explosion vor Splittern. AfB übernimmt auch den DSGVO- wie ADR-konformen Transport sowie die sichere und zertifizierte Datenvernichtung inklusive Vernichtungsnachweis. Wer die AfB Akku-Box benötigt, kann sie beim Unternehmen bedarfsgerecht mieten.

Geräte-Akkus gehören nicht in den Müll

Geräte mit Akkus gelten als Gefahrgut – das gilt besonders für Geräte mit aufgeblähten Akkus. Sie über den Müll oder den Elektroschrott zu entsorgen, birgt weitere Gefahren: „Batterien gelten in der Entsorgungsbranche als eine der Hauptursachen von teils verheerenden Bränden in Entsorgungsanlagen“, sagt Christopher Rau, bei AfB verantwortlich für Arbeitssicherheit und Gefahrgut. Sobald sich der Akku eines IT-Geräts also aufbläht, ist schnelles Handeln nötig: „Es geht schließlich um die Gewährleistung der Arbeitssicherheit der Mitarbeitenden“, so Rau. „Konkret heißt das, das beschädigte Gerät sofort vom Strom nehmen und in ein gefahrgutkonformes Sicherheitsbehältnis legen – zum Beispiel die AfB Akku-Box. Das ist bereits der wichtigste Schritt, denn nun ist der Akku sicher gelagert.“

So minimiert man das Datenschutzrisiko

Bei Geräten mit sicherheitskritisch defekten Akkus gilt: keine Komponenten wie Datenträger ausbauen. Um die dort gespeicherten Daten vor unbefugten Zugriffen sicher zu schützen, gehört der Transport mit eigenem Fuhrpark von AfB durch nach DSGVO geschultes Personal zum Leistungsspektrum der Akku-Box. Das komplett geschützte Informationssicherheits-Managementsystem ist nach der weltweit anerkannten Norm ISO 27001 zertifiziert und sorgt für eine zertifizierte Datenvernichtung: Entweder durch BSI-konforme Datenlöschung nach DoD oder NIST mit Blancco-Löschsoftware oder DIN 66399, Schutzklasse 3, Sicherheitsstufe H4 oder durch Schreddern nach DIN 66399, Schutzklasse 3, Sicherheitsstufe H4. Im Anschluss erhalten Kunden auditfähige Löschberichte als Nachweise.

Weitere Informationen: AfB social & green IT – Home (afb-group.de)