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Das neue WLAN-Gesetz ist der Startschuss für den massiven Ausbau des Hotspot-Netzes in Deutschland

So denkt Deutschland über die Abschaffung der WLAN-Störerhaftung (GfK-Studie, 2016)

„Mit dem letzte Woche im Bundestag verabschiedeten ‚Dritten Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes‘ fällt endlich die letzte Hürde für den massiven Ausbau des WLAN-Hotspot-Netzes in Deutschland“, meint Ralf Koenzen, Gründer und Geschäftsführer des Netzwerkherstellers LANCOM Systems. „Der Weg dorthin war erstaunlich beschwerlich. Doch am Ende wurde ein Kompromiss gefunden, der einerseits endlich die solange vermisste, umfassende Rechtssicherheit für die Hotspot-Betreiber bietet und gleichzeitig den Rechteinhabern Mittel an die Hand gibt, ihr Recht auch durchzusetzen.“

„Vor allem aber hat die Politik eines klargestellt: WLAN-Hotspotbetreiber haften weder auf Schadensersatz, noch auf Unterlassung. Rechteinhaber können zwar gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen, tragen die vor- und außergerichtlichen Kosten jedoch selbst“, so Koenzen weiter. „Der bisher florierenden Abmahnindustrie in Deutschland wird so ein- für allemal die Grundlage entzogen. Damit hat die Bundesregierung eines ihrer zentralen digitalpolitischen Versprechen dieser Legislaturperiode gerade noch rechtzeitig vor der Bundestagswahl eingelöst.“