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Expertenkommentar von Intralinks zum Thema “Safe Harbor und Privacy Shield”

“Der Untergang von Safe Harbor war eine wichtige Lektion für Unternehmen über den Wert von Backup-Plänen und Optionen für den Wegfall einer bestimmten legalen Route”, meint Deema Freij, Global Privacy Officer bei Intralinks. “Die Neuregelung durch das EU-US Privacy Shield wird nun eine weitere Option für Unternehmen sein, Richtlinien für den Datentransfer zu adaptieren. Doch müssen Unternehmen dafür etwas tun?”

“Momentan nutzen Unternehmen bereits andere legale Wege, um ihre personenbezogenen Daten in die USA zu übertragen”, fährt Freij fort. “Dabei versuchen sie, möglichen Konflikten mit der Entscheidung des für ungültig erklärten Safe Harbor-Urteils durch den Europäischen Gerichtshof auszuweichen. Diese Wege umfassen bereits von der EU vorgeschriebene Modell-Vertragsklauseln. Wenn Unternehmen nun bei solchen Klauseln bleiben, wird sich für sie nichts ändern. Sie können sie weiterhin für die globale Datenübertragung nutzen. Modell-Vertragsklauseln lassen sich für alle Arten von Datenübertragungen einsetzen, nicht nur für Transfers von personenbezogenen Daten in die USA. Sie sind jedoch sehr pflegebedürftig.

Eine weitere Möglichkeit wäre, auf die Regelungen des EU-US Privacy Shields umzusteigen – sollten sie die Voraussetzungen hierfür erfüllen – und diese für den personenbezogenen Datenverkehr aus dem Europäischen Wirtschaftsraum in die USA zu nutzen. Dennoch werden Modell-Vertragsklauseln auch in Zukunft für andere Datentransfers außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums benötigt werden.

Der automatische Schutz von geteilten Daten kann nicht mehr als selbstverständlich betrachtet werden. Unternehmen und ihre Cloud-Anbieter sind nun mehr denn je für die Hoheit über ihre Daten verantwortlich. Diese Verantwortung wird weiter steigen, wenn die Datenschutz-Grundverordnung (GDPR) in Kraft tritt und eine Zwei-Jahresfrist für Unternehmen für die Erfüllung der Richtlinie mit sich bringt. Die Strafen für Fehlverhalten sind bereits bekannt und werden streng an Unternehmen vollzogen, die an der Anpassung an die neue Datenschutzlandschaft scheitern.”

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