Glosse

Software-Lizenzbedingungen – diese lästige Nebensache?

Autor/Redakteur: Sven Hoge, Channel Sales Manager DACH bei Ipswitch/gg

Nein, Software-Lizenzbedingungen sind keine Nebensache, doch lästig sind sie vielen Nutzern allemal. Zu schnell wird einfach nur aufs OK-Knöpfchen gedrückt. Dabei sollten vor allem beim Software-Download in Unternehmen ein paar Minuten auf die Lizenzbedingungen verwendet werden.

Zuallererst muss sich der Anwender im Klaren sein, was für einen Typ Software er sich herunterlädt. Es wird ja generell unterschieden nach freier und nach proprietärer Software. Freie Software darf jeder Anwender beliebig nutzen und weitergeben, er darf sogar die Software selbst verändern. Die Fallstricke sind hier recht gering. Das Gegenteil ist die proprietäre. Bei diesem Lizenzmodell darf der Anwender die Software nutzen, meistens jedoch nicht weitergeben oder verändern. Wichtig ist im Businessumfeld bei proprietärer Software – seltener wird in Unternehmen freie Software eingesetzt –, die Lizenzbedingungen als Dokument vorliegen zu haben. Dazu sollten die Anbieter entweder die Möglichkeit des Ausdruckens vor (!) der Installation ermöglichen oder die Lizenzbedingungen, wie Ipswitch dies anbietet, online stets einsehbar bereitstellen. So können diese auch von anderen Abteilungen (zum Beispiel der Rechts- oder Finanzabteilung) eingesehen und gegebenenfalls überprüft werden.

Egal ob Privatperson oder Unternehmensrepräsentant, man sollte sich grundsätzlich Gedanken darüber machen, was man da akzeptiert. In Unternehmen sind zudem Regelungen erforderlich, die das Lizenzmanagement beschreiben und Verantwortlichkeiten klären. Es muss klar sein, wer im Unternehmen für alle IT- und Software-betreffenden Fragen verantwortlich ist. Bei Ipswitch gibt es dafür sozusagen eine dritte Instanz außerhalb der Fachabteilungen. Wir haben eine Compliancebeauftragte, die auf Lizenzmanagement geschult ist und die bei strategischen Anschaffungen ihre Einschätzung zu den License Agreements abgibt.

Lizenzbedingungen, die gegen geltendes Recht verstoßen, sind nicht wirksam. So muss zum Beispiel kein Zugang zu den Räumlichkeiten des Unternehmens gewährt werden. Man sollte irritierende Formulierungen aber hinterfragen und sich gegebenenfalls nochmals mit der Rechtsabteilung in Verbindung setzen.

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