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Interview mit Matrix42 zum Thema “Umgang mit Software-Lizenzbedingungen in Unternehmen”

Wir haben ein Interview mit Torsten Boch vom Matrix42 zum Thema “Umgang mit Software-Lizenzbedingungen in Unternehmen” geführt.

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Sysbus: “Die Lizenzbedingungen, die für den Einsatz von Software gelten, werden in der Regel vor der Installation eingeblendet. Privatanwender und Home-User klicken normalerweise auf ‘OK’, ohne diese üblicherweise sehr langen und mit juristischen Formulierungen gespickten Texte zu lesen. Wie sieht es aber im Unternehmensumfeld aus? Existiert bei Ihnen oder Ihren Kunden eine Policy, die vorschreibt, wie beim Umgang mit den Software-Lizenzbedingungen zu verfahren ist? Muss die Rechtsabteilung einen Blick auf die Lizenzen werfen, bevor die IT-Mitarbeiter mit der Installation fortfahren können, oder haben die Administratoren das Recht, Lizenzbedingungen im Namen des Unternehmens anzunehmen? Existiert vielleicht sogar überhaupt keine Regelung?”

Boch: “Ich bin kein Jurist, doch habe ich von eben solchen die Information, dass die Bestätigung der Lizenzbedingungen bei einer Softwareinstallation durch den Benutzer rechtlich keine Relevanz hat. Im Endeffekt spielt es auch keine Rolle, denn auch Unwissenheit darüber, dass die Nutzung von Software dem Urheberrecht unterlegt und geschützt ist, bewahrt ein Unternehmen nicht vor der Strafe. Die Rechtsabteilung muss keine Software installieren, sondern sollte das Unternehmen dabei beraten, wie man der Verantwortung gerecht werden kann, in dem man ein Lizenzmanagementprogramm etabliert.”

Sysbus: “Manche Unternehmen gewähren sich selbst sehr umfassende Rechte, wenn es darum geht, die Einhaltung von Lizenzbedingungen zu überprüfen. So möchten sie in manchen Fällen die Räumlichkeiten ihrer Kundenunternehmen aufsuchen und die dort vorhandenen Rechner auf bestimmte installierte Programme untersuchen. Bei solchen Forderungen stellt sich sofort die Frage nach der Sicherheit. Muss man die genannten Regelungen als Gefährdung der Geschäftsabläufe ansehen, oder spielen sie in der Praxis eher eine untergeordnete Rolle? Sind Untersuchungen vor Ort beim Kunden ohne dessen Einverständnis überhaupt legal?”

Boch: “Nein, das wären sie ohne Einverständnis natürlich nicht – ein Unternehmen hat ja Hausrecht und muss das nicht dulden. Es sei denn, der Softwarehersteller hätte einen triftigen Grund anzunehmen, dass ein Missbrauch des Urheberrechts in nicht geringfügigem Umfang vorliegt – oft durch ‘petzende’ ehemalige Mitarbeiter. In der Regel akzeptieren Unternehmen solche Prüfungsanfragen, weil man als Geschäftspartner kooperativ sein möchte und Audits in der Regel schonend ablaufen.”

Sysbus: “Hat ein Administrator oder ein Mitarbeiter bei der Installation einer Software die Lizenzbedingungen akzeptiert, so gelten sie in der Regel für alle, die mit dem jeweiligen Programm arbeiten. Wie lässt sich in der Praxis sicher stellen, dass die betroffenen Mitarbeiter Kenntnis über die für sie relevanten Fakten erhalten und wie wird garantiert, dass die Unternehmenspolicies zum Umgang mit Lizenzbestimmungen – sofern vorhanden – auch eingehalten werden?”

Boch: “Man kann nicht erwarten, dass jeder Mitarbeiter, der Software nutzt, detaillierte Kenntnisse über die Lizenzbedingungen hat – das muss er auch nicht. Vielmehr ist es wichtig, dass ein Unternehmen sowohl eine Aufbau- als auch eine Ablauforganisation für das Lizenzmanagement etabliert. In diesem Rahmen bekommt jeder Mitarbeiter genau die Informationen und Anweisungen, die er für seine Aufgaben im Zusammenhang mit Software braucht.”

Sysbus: “Welche weiteren Punkte sind Ihrer Meinung nach beim Umgang mit Software-Lizenzbedingungen in Unternehmen von Bedeutung?”

Boch: “Ich nenne unseren Kunden aus gutem Grund immer dieselben fünf Voraussetzungen für ein erfolgreiches Lizenzmanagement: erstens die Geschäftsleitung ist ‘im Boot’, zweitens die Aufbauorganisation braucht Ressourcen und Ausbildung, drittens die Ablauforganisation muss kontinuierlich optimiert werden, viertens das eingesetzte Tool sollte die Prozesse optimal unterstützen und fünftens die Ergebnisse müssen regelmäßig einer internen Überprüfung unterzogen werden. Nur so können Unternehmen davon ausgehen, dass einerseits finanzielle Risiken durch Unterlizenzierung und andererseits unnötige Kosten für nicht benötigte Lizenzen vermieden werden.”